Mineralwasser perfekt verpackt: Die Abfüllung in Flaschen sichert die hohe Qualität

Sankt Augustin, 7.5.2018

Kein Mineralwasser ohne Flasche: Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss natürliches Mineralwasser am Quellort in Flaschen oder andere sogenannte „Fertigpackungen“ abgefüllt werden. Diese müssen mit einem Verschluss versehen sein, der geeignet ist, Verfälschungen oder Verunreinigungen des Naturprodukts zu verhindern. Denn: Was frisch, rein und klar aus den Tiefen der Erde kommt, soll auch so beim Verbraucher ankommen.

Vor, während und nach der Abfüllung wird das Mineralwasser mehrfach kontrolliert – auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Befüllung der Flaschen erfolgt auf vollautomatischen Abfüllanlagen. Mehrwegflaschen durchlaufen dabei verschiedene Stationen wie Sortierung, Reinigung und Flaschenkontrolle. Dabei stehen Hygiene und Sicherheit immer an erster Stelle. Nach dem Befüllen werden die Flaschen stets mit einem fabrikneuen Schraubverschluss versiegelt und etikettiert.

Was drin steckt – steht drauf: Das Etikett als „Visitenkarte“

Während der versiegelte Schraubverschluss dem Verbraucher vor allem die Sicherheit garantiert, steht das Etikett für den hohen Qualitätsanspruch des Naturprodukts Mineralwasser. Denn auf dem Flaschen-Etikett erfährt der Verbraucher ausführliche und eindeutige Informationen über das jeweilige Mineralwasser. Was darauf stehen muss und darf, ist gesetzlich genau festgeschrieben. Neben dem Namen der Quelle und dem Quellort sind auch die charakteristischen Inhaltsstoffe des Mineralwassers sowie der Name des unabhängigen Prüf-Instituts aufgeführt. Eine zentrale Information auf dem Etikett ist die Verkehrsbezeichnung „Natürliches Mineralwasser“. Denn nur Wässer, die die strengen Vorgaben der MTVO erfüllen, dürfen diesen Titel auf ihrem Etikett tragen. Dies wird durch die amtliche Anerkennung bestätigt.


Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM)
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