Mineralwasser-Qualität ist amtlich anerkannt
Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO)
So formuliert die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) für die Förderung und Abfüllung strenge Regelungen zum Schutz des Naturprodukts: Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass das Wasser aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammt. Zur Bewahrung seiner natürlichen Reinheit muss Mineralwasser noch am Quellort in die für den Verbraucher bestimmten Flaschen bzw. Verpackungen abgefüllt werden. Nur wenige Behandlungsverfahren sind erlaubt, wie die Zugabe oder Entnahme von Kohlensäure und der Entzug von Eisen und Schwefel. All dies geschieht auf natürliche Weise durch Belüftung oder Filtration. Die sogenannte Entschwefelung und Enteisenung wird aus geschmacklichen und optischen Gründen vorgenommen.
Brunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labors sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die natürliche Mineralwasser-Qualität kontinuierlich gewährleistet ist. Bei den Mineralbrunnen selbst erfolgen die Analysen zum Teil mehrmals täglich. So ist die natürliche Reinheit von Mineralwasser durchweg garantiert – von der Quelle bis zum Verbraucher.