Mit Sicherheit ein Genuss: Natürliches Mineralwasser

Sankt Augustin, 11.10.2019

„Ein Glas Mineralwasser, bitte!“ In Restaurants, Bars oder Cafés gelten beim Servieren des erfrischenden Naturprodukts besondere Regeln. Natürliches Mineralwasser muss dem Gast stets so angeboten werden, wie es den Mineralbrunnen verlassen hat – in einer verschlossenen Flasche. Diese gibt sozusagen „Brief und Siegel“ für die hohe Qualität und Reinheit des Mineralwassers und darf erst am Tisch vor den Augen des Gastes geöffnet werden.

Rund 150 Liter Mineralwasser werden in Deutschland im Jahr pro Kopf getrunken. Kein anderes Kaltgetränk ist auch nur annähernd so beliebt wie der  natürliche  Durstlöscher aus der Tiefe. Und kaum ein anderes Lebensmittel wird so streng kontrolliert: Als einziges erhält es eine „amtliche Anerkennung“.

Laut der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss Mineralwasser aus geschützten Wasservorkommen stammen und an der Quelle abgefüllt werden. Für die vorherige amtliche Anerkennung durchläuft es mehr als 200 umfangreiche Untersuchungen. Unter anderem wird geprüft, ob der Gehalt an Mineralstoffen konstant ist und ob die in der MTVO geforderte „ursprüngliche Reinheit“ gegeben ist.

Ein fabrikneuer Verschluss sichert die gesetzlich vorgeschriebene Qualität – vom Ort des Entstehens und der Abfüllung bis  dahin,  wo  das  Mineralwasser  getrunken  wird:  zu  Hause,  unterwegs  oder im Restaurant und Café. Deshalb dürfen Gastronomie-Servicekräfte die Flasche auch erst vor den Augen – und Ohren – der Gäste öffnen. Ist das bereits vorher geschehen, dürfen sie eine neue, ungeöffnete Flasche Mineralwasser bestellen.

Mineralwasser Einschenken im Restaurant

Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM)
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